Baulandkataster

Baulandkataster

Die Aufnahme eines Grundstücks in das Baulandkataster ersetzt nicht die Baugenehmigung und sagt sie auch nicht zu. […] Denn die Aufnahme eines Grundstücks in das Baulandkataster begründet kein Baurecht und behauptet ein solches Recht auch nicht, da auch Grundstücke aufgenommen werden, die erst in absehbarer Zeit bebaubar, also aktuell gerade nicht bebaubar sind“

(Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger: Baugesetzbuch, Kommentar §200 Abs. 3).

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Autor Stadt Jena
Zuletzt geändert 8. Juni. 2023, 07:23 (CEST)
Erstellt 28. November. 2016, 14:45 (CET)